Rechtsanwältin Stefanie Conrad
Im Laufe eines Lebens findet man sich manchmal in Konfliktsituationen wieder, in denen man auf einen professionellen Rechtsbeistand angewiesen ist. Bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts spielt neben der fachlichen Kompetenz vor allem das Vertrauen eine entscheidende Rolle.
Mit meiner Internetseite möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben, sich vorab über mich und meine Tätigkeitsschwerpunkte zu informieren. Wenn Sie möchten, treten Sie einfach mit mir in Kontakt. Ich freue mich darauf, Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite zu stehen.

Herzlichst, Ihre Stefanie Conrad
Meine Kanzlei
Als Rechtsanwältin bin ich seit Sommer 2003 mit einer eigenen Kanzlei in Waiblingen vertreten. Selbstverständlich vertrete ich Ihre Interessen auch über die Grenzen Waiblingens und Stuttgarts hinaus.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte
Sie möchten die Streitigkeiten mit Ihrem Mieter beilegen? Sich möchten sich scheiden lassen? Sie haben Ihre Maklerprovision nicht erhalten? Sie haben Ärger mit Ihrem Nachbarn? Sie wünschen sich eine Rechtsberatung für Ihr Unternehmen? Was auch immer Ihnen am Herzen liegt – ich berate und vertrete Sie in den Fachbereichen Familienrecht, Allgemeines Zivilrecht sowie Miet- und Wohneigentumsrecht. Zu meinen Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen.
Berufsrecht
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BROA), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Die aktuellen berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie gemäß §6 TDK sowie der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de einschließlich der Anschrift und Rufnummer der Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.
Meine Mitgliedschaften
Als Rechtsanwältin bin ich Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (www.rak-stuttgart.de), dem Deutschen Anwaltverein (www.deutscher-anwaltverein.de), dem Anwaltverein Stuttgart (www.anwaltverein-stuttgart.de) sowie dem Anwaltverein Rems-Murr (www.anwaltverein-rems-murr.de).
Vergütung
Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches seit dem 01.07.2004 gültig ist, sowie aufgrund einer vorhergehenden schriftlichen Honorarvereinbarung, wobei dabei von den gesetzlichen Gebühren nur nach oben abgewichen werden kann (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Zum 01.07.2006 hat sich das RVG geändert (Art. 6 des KostRModG). Die Gebührentatbestände der Nr. 2100ff VV RVG (Beratung und Gutachten) wurden ersatzlos gestrichen. Im Gegenzug wurde §34 RVG geändert, so dass nunmehr auch für die Beratungstätigkeit und für Gutachtentätigkeiten der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung notwendig ist. Die Berechnung der gesetzlichen Gebühren erfolgt nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert ist der Wert Ihres Interesses. Kostenlose Auskünfte auch per Telefon oder E-Mail sind unzulässig und können leider nicht erteilt werden.